Aktenzeichen 1 StR 458/10

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RCN:
RCN8JT4G34PXZ5Q933

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.04.2011

Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

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