Aktenzeichen VII ZR 269/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:300317UVIIZR269.15.0
RCN:
RCN8JABGAJ7NJ4TBPK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.03.2017

Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten: Verbrauchereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Beteiligung einer natürlichen Person und einer juristischen Person

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