Aktenzeichen 4 StR 297/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:161220B4STR297.20.0
RCN:
RCN8J72P6ACQKFJZJS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.12.2020

Strafverurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Feststellungen zu den geförderten Haupttaten

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