Aktenzeichen 6 StR 61/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:230322B6STR61.22.0
RCN:
RCN8EVFPKGJ46Q7LWX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2022

Strafverurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung von Taterträgen

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