Aktenzeichen 2 B 25/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:290419B2B25.18.0
RCN:
RCN8EFEEZWX83Z3ASN

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 29.04.2019

Zur Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

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