Aktenzeichen VII ZR 349/12

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ECLI:
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RCN:
RCN8CQAW22LX3H7XK6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.03.2014

Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags

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