Aktenzeichen 2 StR 23/15

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RCN8B7TP974NF7VKMV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.05.2015

Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Doppelverwertungsverbot bei der Prüfung eines besonders schweren Falls

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