Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.04.2016
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen materieller Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge - hier: körperliche Durchsuchung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten
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