Aktenzeichen IX ZR 186/13

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ECLI:
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RCN:
RCN88NW367S6PB6T6L

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.02.2015

Insolvenzverfahren: Bestimmtheit der betroffenen Gegenstände bei Anordnung der Nachtragsverteilung

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 186/13
Bundesgerichtshof, IX ZR 186/13, 12.02.2015.
Az. IX ZA 20/13
Bundesgerichtshof, IX ZA 20/13, 21.11.2013.
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