Aktenzeichen IX ZR 79/09

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RCN:
RCN87YHZ7RFXVK8UP8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.04.2010

Organhaftung: Schadensersatzanspruch einer juristischen Person wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen durch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 79/09
Bundesgerichtshof, IX ZR 79/09, 15.04.2010.
Az. 25 U 58/07
Oberlandesgericht Hamm, 25 U 58/07, 27.03.2009.
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