Aktenzeichen 2 StR 29/15

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.06.2015

Strafverfahren gegen Mitangeklagte wegen Betäubungsmitteldelikten: Verfahrenshindernis des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses; Überzeugungsbildung von der Mittäterschaft aufgrund des Persönlichkeitsbildes eines Angeklagten

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