Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.06.2015
Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung unter Abgrenzung zwischen den Arbeitnehmern und dem Gesellschafter-Geschäftsführer