Aktenzeichen IV ZR 411/13

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RCN86UN5K9WS2TU7T6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.06.2015

Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung unter Abgrenzung zwischen den Arbeitnehmern und dem Gesellschafter-Geschäftsführer

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