Aktenzeichen V ZB 231/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:130918BVZB231.17.0
RCN:
RCN86RUSZH2C9XKGJ3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2018

Abschiebungshaftsache: Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft auch bei vorläufig eingestelltem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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