Aktenzeichen I B 111/11

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RCN:
RCN85VC3Y6B2RQJZ4F

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.03.2012

(Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. - AdV von Steuerbescheiden wegen verfassungsrechtlicher Bedenken - Interessenabwägung - Begriff der wesentlichen Nachteile i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)

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