Aktenzeichen 2 BvN 1/95

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN84Y6LQH7QUFER75

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Bundesverfassungsgericht: 15.10.1997

Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 nur als Darlehen bei gleichzeitigem Ausschluß vom Wohngeldbezug

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