Aktenzeichen I ZR 244/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:190418UIZR244.16.0
RCN:
RCN7ZCDG6XXMF7MKH5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.04.2018

Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Offenlegung der Identität des Mitarbeiters des Unternehmers bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher - Namensangabe

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 244/16
Bundesgerichtshof, I ZR 244/16, 19.04.2018.
Az. 3 U 96/16
OLG Bamberg, 3 U 96/16, 05.10.2016.
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