Aktenzeichen 3 U 210/14

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RCN:
RCN7YS72547W8NG2TP

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OLG Bamberg: Urteil vom 18.02.2015

Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Blickfangwerbung in Printmedium mit Verweis auf nähere Angebotsbindungen im Internet

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