Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit mit Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation (Art 33 Abs 5 GG) - Frist zur Neuregelung bis spätestens 01.01.2013 - allgemeine rückwirkende Neuregelung jedoch nicht geboten - abweichende Meinung: Unzureichende Berücksichtigung der tradierten Besonderheiten der Hochschullehrerbesoldung
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