Aktenzeichen V ZB 191/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:250118BVZB191.17.0
RCN:
RCN7VU7FMTMEDXZYYH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.01.2018

Zurückweisungshaftsache: Bestimmung zum beauftragten Richter bei einem überbesetzten Spruchkörper

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