Aktenzeichen VI ZB 66/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:070720BVIZB66.19.0
RCN:
RCN7UABUPHF8ASBWA7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2020

Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln: Berücksichtigung vorprozessual angefallener Rechtsanwaltskosten; Differenzrechnung zwischen angefallenen und fiktiven Rechtsanwaltskosten

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