Aktenzeichen VI ZB 95/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280720BVIZB95.19.0
RCN:
RCN7RPN8XSK2VL5RQF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.07.2020

Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen Sachverhalt, aus dem der Richter selbst Ansprüche herleitet oder herleiten könnte

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 95/19
Bundesgerichtshof, VI ZB 95/19, 28.07.2020.
Az. 3 U 78/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 U 78/18, 03.12.2019.
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