Aktenzeichen Au 3 K 14.766

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RCN:
RCN7NNPQ34PWNZXNKP

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VG Augsburg: Urteil vom 09.06.2015

Außenbereich, Beseitigungsanordnung, Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, Verkehrshindernis, Straßenraum, Fahrbahn, Verkehrsnutzung, Verkehrsgefährdung, Grundstückeigentümer, Anfechtungsklage

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