Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen die Versagung von finanzgerichtlichem Eilrechtsschutz bzgl einer Prüfungsverfügung nach dem MiLoG gerichteten Verfassungsbeschwerde - keine Pflicht zur Vorlage an den EuGH im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren - Rechtsschutzgarantie gebietet Suspensiveffekt von Rechtsbehelfen nicht schlechthin - vorliegend zudem keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten
Öffnen