Aktenzeichen 4 StR 360/12

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RCN7MTR4754A4B9K6J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.12.2012

Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Abweichen vom Gutachten des Sachverständigen und Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

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