Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen - gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht - Rüge einer Verletzung von Art 14 Abs 1 GG außerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG - Subsidiarität wegen Bedarfs fachgerichtlicher Klärung entscheidungserheblicher Fragen
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