Aktenzeichen II ZR 174/13

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RCN:
RCN7K794VGJTAS34VD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.07.2014

Strafbares Verhalten des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Voraussetzung für die Übernahme einer Geldstrafe, Geldbuße oder Geldauflage durch die Gesellschaft

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