Aktenzeichen VII ZR 36/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:220617UVIIZR36.14.0
RCN:
RCN7JWSX5C6PVBVH7Q

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.06.2017

Auslegung der Medizinprodukterichtlinie: Reichweite der Produktprüfungspflichten der benannten Stelle

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.01.2016

Ablehnung eines Richters am Bundesgerichtshof wegen öffentlicher Äußerungen auf einer Fachtagung zu einem anhängigen Rechtsstreit und einer diesbezüglichen Vorlageentscheidung an den Europäischen Gerichtshof

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 09.04.2015

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Medizinprodukterichtlinie: Unmittelbare Haftung eines deutschen TÜV wegen Zertifizierung der fehlerhaften Brust-Silikonimplantate einer französischen Firma; Reichweite von Produktprüfungspflichten i.S.d. Richtlinie für benannte Stellen; Verpflichtung der benannten Stellen zur Sichtung von Geschäftsunterlagen eines Herstellers und/oder unangemeldeten Inspektion des Produktionsbetriebes

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 36/14
Bundesgerichtshof, VII ZR 36/14, 22.06.2017. Bundesgerichtshof, VII ZR 36/14, 13.01.2016. Bundesgerichtshof, VII ZR 36/14, 09.04.2015.
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