Aktenzeichen XII ZR 58/12

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RCN:
RCN7J79ZFXCPXKP88F

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.12.2013

Fristversäumnis für eine Vaterschaftsanfechtungsklage: Kenntnis der Kindesmutter von einer möglichen Abstammung des Kindes von einem anderen Mann trotz geschützten, außerehelichen Geschlechtsverkehrs

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