Aktenzeichen VIII ZR 88/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030821BVIIIZR88.20.0
RCN:
RCN7H6J9RKR792SH6S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.08.2021

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten

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