Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.01.2016
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei Möglichkeit des Vertragspartners zur Auswahl unter verschiedenen Vertragstexten und Anbringung von Änderungswünschen; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel