Aktenzeichen VI ZR 98/14

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RCN:
RCN7FHJQBFZ2SC48A6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.10.2015

Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung: Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs; Stornohaftungsänderung durch Nachtragsvereinbarung

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