Aktenzeichen 2 StR 633/12

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RCN:
RCN7E8E5FVWEYF7Q44

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.04.2013

Beteiligung an gewerbs- und bandenmäßigem Betrug: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Zurverfügungstellung von Anderkonten

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