Aktenzeichen 1 StR 400/10

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RCN7DC43ZK88UB8DKU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.10.2010

Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für den Fall eines Geständnisses

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