Degressive Ausgestaltung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer verletzt Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art 3 Abs 1 GG) und führt zur Nichtigkeit - Sowie zu den Sorgfaltspflichten bei der Übersendung eines Schriftsatzes per Telefax - hier: Nichtigkeit von § 4 Abs 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Konstanz in den Jahren 2002 bis 2006 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - Gegenstandswertfestsetzung
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