Aktenzeichen 8 ZB 16.1806

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN7C46E5J5V42D8FY

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VGH München: Entscheidung vom 15.12.2017

Verlegung und dauerhafter Verbleib eines Stolpersteins im Gehweg als Sondernutzung

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