Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien (hier: Rangdienstalter) - dauerhaftes Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten begründet keinen Beförderungsanspruch
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.