Aktenzeichen 2 BvR 2582/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130307.2bvr258212
RCN:
RCN7BEHE2UCXKCQ2CQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.03.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien (hier: Rangdienstalter) - dauerhaftes Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten begründet keinen Beförderungsanspruch

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 2582/12
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2582/12, 07.03.2013.
Az. 1 B 213/12
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 1 B 213/12, 07.09.2012.
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