Aktenzeichen 4 ARs 16/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:280416B4ARS16.15.0
RCN:
RCN7ATMUS22UKPFF5K

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2016

Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit trotz fehlender Feststellung der Risikoerhöhung im Einzelfall

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