Aktenzeichen V ZB 27/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2014

Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche Vermutung der Sicherung einer Geldschuld durch eine Grundschuld; Auslegung einer Eintragungsbewilligung zur wechselseitigen Erstreckung von Grundschulden auf Erbbaurechte und Eintragung eines Klarstellungsvermerks für die Fälligkeitsregelung nach neuem Recht

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