Aktenzeichen XII ZR 190/08

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RCN:
RCN76566V365SKS3M6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.07.2011

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer gemeinschaftsbezogenen Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bzw. bereicherungsrechtlicher Zweckverfehlung

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