Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (juris: FFG 1979) - Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gem Art 74 Abs 1 Nr 11 GG - Filmabgabe als zulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion - insb zur Eingrenzung des Kreises der Abgabepflichtigen als homogener Gruppe
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