Aktenzeichen 4 StR 416/14

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RCN:
RCN759YR2YFLHM6FW7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.11.2014

Heimtückischer Mord: Arglosigkeit des Opfers bei planmäßigem Locken des Opfers in eine Falle; Zeitpunkt des Tötungsvorsatzes

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