Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem Betroffenem bei der persönlichen Anhörung; erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren bei Bestreiten des Haftgrundes und Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Inhaftierung im Rechtsbeschwerdeverfahren
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