Aktenzeichen IX ZR 219/10

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RCN:
RCN752GA3NTMME3VK5

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.06.2012

Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der Insolvenzmasse nach unwirksamer Lastschriftrückbuchung; Rückgabeanspruch des Leasinggebers als Insolvenzforderung bei Einsatz des Leasingguts zur Fortführung des Schuldnerunternehmens; Beweislast bei Schäden an den geleasten Gegenständen; Pflicht des Nutzers zur Festhaltung des Zustands des vormaligen Leasingguts zu Beginn des hoheitlich begründeten Nutzungsverhältnisses

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