Aktenzeichen V ZR 232/10

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RCN:
RCN733QNKY39A3YGLV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.09.2013

Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge an Restitutionsberechtigte aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedsstaaten; Klage gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der europäischen Union

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 18.11.2011

Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedsstaaten; Klage gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der europäischen Union

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