Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Strengere Pflicht zur Verfahrensförderung mit zunehmender Dauer des Gesamtverfahrens
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