Aktenzeichen 4 StR 164/15

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RCN:
RCN6Y9FRSF9DXEC5B6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.05.2015

Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Vorfahrtverletzung und falsches Fahren am Fußgängerüberweg: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen

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