Aktenzeichen 2 BvR 708/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130705.2bvr070812
RCN:
RCN6TJP9G7W9R33N9E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.07.2013

Nichtannahmebeschluss: Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 63, 67d StGB - insb keine Verletzung von Art 37 Buchst a der UN-Kinderrechtskonvention (juris: UNKRÜbk) durch freiheitsentziehende Maßregel nach Jugendstrafe - zudem keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch unterschiedliche Ausgestaltung der §§ 63, 64 StGB

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