Aktenzeichen I ZR 65/11

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RCN6SN9HJ22JYNS5XG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.01.2013

Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der Frage einer Irreführung

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