Aktenzeichen 2 StR 32/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:041120B2STR32.20.0
RCN:
RCN6SAUFRQ5CLNUWBZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.11.2020

Vorsätzliche Marktmanipulation: Einwirken auf einen bereits manipulierten Börsenpreis; natürliche Handlungseinheit

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