Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.04.2010
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der Berücksichtigung von Kinderbetreuung und -erziehung bei der Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung
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